| Soziales & Tarifpolitik

Neuer Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie

Die Mitgliedsverbände der Bauwirtschaft haben am 27. Januar 2023 mit großer Mehrheit einen Tarifvorschlag für einen neuen Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie angenommen. Er tritt somit am 01. Februar 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2024.

Damit werden nun mit Verweis auf die gesetzliche Regelung zur steuer- und abgabefreien Auszahlung einer Inflationsausgleichprämie bis 31. Dezember 2024 in Höhe von insgesamt EUR 3.000,00 pro Mitarbeiter jährliche Zahlungen für 2023 und 2024 von jeweils EUR 500,00 für alle gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten sowie EUR 150,00 für alle Auszubildende tarifvertraglich festgeschrieben.

Die Zahlungen sollen jeweils bis spätestens 30. September eines Jahres erfolgen, eine ratierliche Zahlung bis dahin ist möglich. Im Gegenzug wurde die Höhe des aktuellen 13. Monatseinkommens eingefroren und die Laufzeit des Tarifvertrages 13. Monatseinkommen bis 31. Dezember 2024 verlängert.

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